Die Notwendigkeit der Investitionsvorhaben und der Handlungsbedarf werden nicht bestritten, auch nicht von der FDP. So hat die FDP-Fraktion bereits im Frühling mit ihrer Finanzmotion «Erhöhung der Nettoinvestitionen» (Haas/Saxer/Flück/Sommer, Nr. 023-2019) einen Plan B aufgezeigt.
Die in der Sommersession 2019 mit sehr grossem Mehr überwiesene FDP-Motion verlangt die Erhöhung der Nettoinvestitionen unter Einhaltung der Finanzierbarkeit auf mindestens 500 Mio. Franken pro Jahr. Zudem wurde die Regierung beauftragt, die Investitionen zu priorisieren, zu etappieren und zu optimieren; letzteres zum Beispiel durch die Beschränkung auf absolut Notwendiges, auch hinsichtlich der Ausbaustandards.
Die FDP fühlt sich durch das externe Rechtsgutachten und den FiKo-Entscheid bestärkt. Die Regierung und die Finanzdirektion müssen nun endlich vorwärts machen und eine taugliche Investitionsplanung als Plan B vorlegen, welche Priorisierungen und Etappierungen enthält. Es geht nicht einfach an, die ursprünglich mit dem Fonds zu finanzierenden Bildungsinvestitionen hinauszuschieben. Es riecht nach bewusster und etwas billiger Druckerzeugung auf das Parlament.
Zudem sind alle Investitionsgeschäfte nochmals auf Abspeckmöglichkeiten zu überprüfen. Dazu ist eine externe Begleitung notwendig, weil die Ämter, die die Geschäfte vorbereitet haben, befangen sind. Bis anhin hat die Regierung bei keinem einzigen Investitionsgeschäft aufgezeigt, wo Abspeckmöglichkeiten liegen. Es kann doch nicht sein, dass es nirgends solche gibt!
Letztlich genügt es nicht einfach die Nettoinvestitionen im Finanzplan zu erhöhen. Es muss auch dafür gesorgt werden, dass die Projekte dann jeweils auch rechtzeitig parat sind. Nur so ist eine Verstetigung der Investitionen auf hohem Niveau möglich.